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Dillenburg

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Erstmals urkundlich erwähnt wird das Untertor im Jahre 1594 im Zusammenhang mit dem Bau einer Befestigungsanlage um Dillenburg. Damals wurde der massive Torbau durch ein Fachwerk aufgestockt, in dem die Torwachen untergebracht waren. Im Dreißigjährigen Krieg diente das Untertor als Wachturm, der mit dem "Eisernen Hammer" ausgerüstet war, um die Schildwachen im Schloss zu alarmieren. Nach dem Dreißigjährigen Krieg zog das Gericht in die Räumlichkeiten ein.

Westlich vom Untertor befand sich ein Bürgerhaus, das den Namen "Wüstenhöfersches Doppelhaus" trug. Dieses Gebäude erwarb der Fürst Christian von Nassau-Dillenburg im Jahre 1735, um seiner Frau Fürstin Isabella, mit der er ein Zusammenleben unter einem Dach nicht fortsetzen wollte, einen standesgemäßen Wohnsitz zu verschaffen.

Im Zuge der Umplanung der Gebäude beschloss die Fürstin, dass sie ebenfalls auch das benachbarte Torhaus als Teil ihrer Residenz bewohnen wolle. Diesem Plan standen die Dillenburger Stadträte entschieden entgegen, weil ihrer Meinung nach mit der Umnutzung des Untertors ein Verlust an Sicherheit einhergehe. Darüber hinaus wollten sie dem eigenen Standesbewusstsein folgend am traditionellen Standort des Gerichts festhalten.

Binnen zwei Jahren setzte sich aber die Fürstin durch, so dass am 26. April 1737 eine Abtretungsurkunde zu ihren Gunsten in Bezug auf das Untertor unterzeichnet wurde.

Der geschlossenen Vertrag ist insofern interessant, als dass die Dillenburger Bürger der Begünstigten einige Klauseln abtrotzen konnten:

Die Fürstin musste sich verpflichten, das Tor baulich in Ordnung zu halten. Sie verpflichtete sich weiterhin hinsichtlich der Überwanderung und der Nutzung als Stadttor den Dillenburger Bürgern alle dafür notwendigen Dienstbarkeiten einzuräumen. Schließlich sollte das Untertor unentgeltlich wieder an die Bürgerschaft rückübertragen werden, sofern es nach ihrem Tod an einen Erben fallen würde, der nicht der "evangelisch reformierten Religion" angehöre.

So wurde das Doppelhaus und das Torhaus zu dem bis heute sichtbaren zusammenhängenden barocken Gebäudekomplex, dem Stadtschloss vereinigt.

Nach dem Tod der Fürstin im Jahr 1757 zog zunächst das Hofgericht ein und das Gebäude wurde nun "Herrschaftliches Haus" genannt. Später im Jahr 1885 kamen die Kreiskasse, die Domänen- und Forstkasse sowie zwei Wohnungen der Herren Rentmeister Wunderlich und Schultheis dazu und der Begriff "Kollegiengebäude" entstand.

Anfang des letzten Jahrhunderts wurde das Stadtschoss vom Evangelischen Rentamt genutzt und später an das Land Hessen verkauft. Vor dem Leerstand ab dem Jahr 2000 befand es sich im Eigentum einer Wohnungsbaugesellschaft.

 

 

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